Hinweise

In allen Preisen pauschal enthalten:

  • Flughonorar (1-Mann)
  • Technisches Equipment- Vorplanung, Genehmigungen etc..
  • Haftpflichtversicherung für gewerbliche Drohnenflüge
  • Allgemeine Aufstiegsgenehmigung der Luftfahrtbehörde
  • Anmeldung der Flüge beim zuständigen Ordnungsamt
  • Uneingeschränkte Nutzungsrechte für alle gemachten/gebuchten Aufnahmen (Foto, Video) inkl. Speichermedium

Hinweise:

Der Flugbetrieb ist nur bei geeigneten Wetterverhältnissen möglich. Bei Regen, starkem oder böigem Wind kann nicht geflogen werden, zumal die optimale Bildqualität dann nicht immer gewährleistet werden kann. Voraussetzung für den Start ist das Einverständnis des Grundstückseigentümers oder Verfügungsberechtigten sowie die Anmeldung beim zuständigen Ordnungsamt, die wir für Sie übernehmen. Selbstverständlich fliegen wir mit gewerblicher Haftpflichtversicherung für Drohnenflüge und mit der Allgemeinen Aufstiegserlaubnis der zuständigen Behörden. Die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 100 Meter.

Gewerbliche Drohnenflüge

Möchte man mit einer Drohne Bilder oder Videos für einen Auftraggeber machen,sind die Flüge als gewerblich einzustufen. Jeder gewerbliche Flug mit einem Flugmodell muss genehmigt werden.Eine Aufstiegsgenehmigung muss circa 8-10 Tage vor dem Flug eingereicht werden, und niemand weiß wie dann das Wetter ist. Für schöne Bilder braucht man natürlich gutes Wetter. Auch die Technik der Drohnen ist nicht wetterfest. Falls das Wetter wirklich schlecht ist, kann man zum Glück eine Genehmigung auch zeitlich nochmals verschieben.

Fotos / Film -Flüge

Vielen Leuten und Zuschauern gefällt es nicht, wenn eine Drohne mit Kamera umherfliegt. Manche rufen auch sofort bei der Polizei an.Allerdings sind Fotos und Filme aus der Luft jederzeit erlaubt -es sei denn, man verfolgt Zwecke die das Persönlichkeitsrecht stören. Sofern keine eindeutigen Personen/Gesichter/KFZ-Kennzeichen etc. auf den Bildern oder Videos zu sehen ist, ist praktisch alles erlaubt – auch die Veröffentlichung von Bildern z.B. im Internet. Auch fremde Grundstücke dürfen auf den Bildern oder Videos zu sehen sein,sofern sie nicht ausdrücklich das Hauptmotiv darstellten

Interesse geweckt?

Dann zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten. Gemeinsam finden wir den richtigen Blickwinkel.

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